Geplante Steuererleichterung ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 soll eine neue steuerliche Regelung greifen: Beschäftigte, die das reguläre Renteneintrittsalter (in der Regel 67 Jahre) erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sollen künftig von einem steuerfreien Arbeitslohn von bis zu 2.000 Euro monatlich profitieren können.
Diese „Aktivrente“ soll gezielt Anreize schaffen, dass erfahrene Fachkräfte auch nach Erreichen der Altersgrenze dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Gerade in Branchen mit akutem Fachkräftemangel – etwa im Handwerk, im Gesundheitswesen oder in technischen Berufen – kann die neue Regelung einen spürbaren Beitrag dazu leisten, Wissen und Erfahrung länger im Unternehmen zu halten.
Darüber hinaus soll die Maßnahme auch das gesellschaftliche Signal senden, dass Arbeiten im Alter nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht und lohnenswert ist.
Welche Beschäftigten vom Aktivrentengesetz profitieren
Von der Steuerbefreiung profitieren ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Regelrentenalter erreicht haben.
Nicht begünstigt sind hingegen:
- Selbstständige und Freiberufler,
 - Beamte,
 - Land- und Forstwirte,
 - sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber).
 
Diese Einschränkung sorgt aktuell für Diskussionen über die Gleichbehandlung verschiedener Erwerbsformen. Kritiker bemängeln, dass insbesondere selbstständig tätige Senioren, die ebenfalls zum Arbeitsmarkt beitragen, von der Steuervergünstigung ausgeschlossen bleiben. Befürworter argumentieren hingegen, dass die steuerliche Entlastung gezielt auf den Erhalt sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zielt – also auf Tätigkeiten, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge in die Sozialsysteme leisten.
Wichtige Punkte für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bringt das Aktivrentengesetz 2025 einige organisatorische und administrative Pflichten mit sich. Die Steuerfreiheit des Arbeitslohns soll direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
Das bedeutet:
- Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der steuerfreie Betrag nur einmal pro Person angewendet wird.
 - Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, schriftlich zu bestätigen, dass er den Freibetrag nicht bereits bei einem anderen Arbeitgeber nutzt.
 - Diese Bestätigung ist zum Lohnkonto zu nehmen und bei Bedarf der Finanzverwaltung vorzulegen.
 
Wichtig ist außerdem:
Die steuerfreien Einkünfte sind nicht progressionspflichtig, sie erhöhen also nicht das zu versteuernde Einkommen. Sozialversicherungsrechtlich bleiben die Einkünfte jedoch beitragspflichtig.
Das bedeutet konkret:
- Arbeitnehmer zahlen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
 - Arbeitgeber führen zusätzlich Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.
 
Damit bleibt die soziale Absicherung auch im Rentenalter gewährleistet, während gleichzeitig ein steuerlicher Vorteil entsteht.
Warum das Aktivrentengesetz 2025 für Arbeitgeber relevant ist
Für viele Unternehmen eröffnet das Aktivrentengesetz 2025 neue Chancen im Personalmanagement. Der steuerliche Freibetrag kann dazu beitragen, ältere Mitarbeitende länger im Betrieb zu halten oder ehemalige Beschäftigte nach ihrem Renteneintritt erneut zu gewinnen.
Erfahrene Fachkräfte verfügen über wertvolles Know-how, Praxiserfahrung und eine hohe Loyalität – Qualitäten, die in vielen Betrieben schwer zu ersetzen sind. Durch die steuerliche Begünstigung können Arbeitgeber gezielt flexible Beschäftigungsmodelle anbieten, beispielsweise Teilzeitlösungen oder projektbezogene Tätigkeiten. Gleichzeitig kann das neue Gesetz helfen, Fachkräfteengpässe abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern.
Unser Beratungsangebot für Arbeitgeber
Als erfahrene Steuerberater und Lohnexperten unterstützen wir Arbeitgeber bei allen Fragen rund um das Aktivrentengesetz 2025 und die steuerliche Behandlung arbeitender Rentner.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- die korrekte Umsetzung des Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren,
 - die Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Konsequenzen,
 - die Entwicklung passender Beschäftigungsmodelle für ältere Arbeitnehmer,
 - sowie eine individuelle steuerliche Beratung zur optimalen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen nach Renteneintritt.
 
Durch eine frühzeitige Planung können Unternehmen rechtzeitig von den neuen Regelungen profitieren und gleichzeitig rechtssicher agieren.

Das Aktivrentengesetz 2025 ist ein bedeutender Schritt, um das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, kann die steuerlichen Vorteile optimal nutzen und gleichzeitig erfahrene Fachkräfte langfristig im Unternehmen halten.
Wir beraten Sie hierzu gern.