Ohne Nachweis geht nichts: Die Spendenbescheinigung
Damit eine Spende steuerlich anerkannt wird, benötigen Sie einen gültigen Nachweis. Bei Spenden bis zu 300 Euro reicht ein Kontoauszug als Beleg. Hier sollten Empfänger, Betrag und Verwendungszweck klar erkennbar sein. Übersteigt Ihre Spende jedoch die 300-Euro-Grenze, ist eine offizielle Spendenbescheinigung (auch „Zuwendungsbestätigung“ genannt) erforderlich, die Ihnen die Organisation ausstellt.
Achten Sie darauf, dass die Organisation in Deutschland als gemeinnützig anerkannt ist. Dazu gehören beispielsweise Vereine, Stiftungen oder Einrichtungen, die mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Wie viel lässt sich absetzen? Die Grenzen beachten
Grundsätzlich können Sie Spenden bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens steuerlich geltend machen. Überschreiten Sie diesen Betrag, geht er jedoch nicht verloren: Der übersteigende Teil kann einfach in die kommenden Jahre übertragen und dort steuerlich angerechnet werden.
Das bedeutet: Selbst wenn Sie in einem Jahr besonders großzügig spenden, lassen sich die Steuervorteile langfristig nutzen.
Die richtige Organisation: Wohin dürfen Sie spenden?
Nicht jede Spende wird vom Finanzamt anerkannt. Damit Ihre Spende steuerlich absetzbar ist, muss sie an:
- gemeinnützige Organisationen (z. B. Hilfswerke oder Vereine),
- mildtätige Einrichtungen, die Menschen in Not helfen, oder
- kirchliche Organisationen gehen.
Die Organisation muss zudem in Deutschland anerkannt sein. Internationale Spenden lassen sich nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzen. Prüfen Sie also im Vorfeld, ob der Empfänger die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Einfach gesagt: Spenden helfen nicht nur anderen, sondern können auch deine Steuerlast mindern.
Schon gewusst – auch politisches Engagement wird vom Fiskus belohnt:
Auch Spenden an politische Parteien können steuerlich geltend gemacht werden. Hier gelten jedoch besondere Regeln:
- Bis zu 1.650 Euro für Singles bzw. 3.300 Euro für Ehepaare: 50 Prozent der Spende werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Hierbei handelt es sich um eine Steuerermäßigung. Bei einer Spende von 500 Euro sparen Sie also sofort 250 Euro.
- Beträge, die über diese Grenze hinausgehen, können Sie zusätzlich als Sonderausgaben bis zu den üblichen 20 Prozent Ihres Einkommens absetzen.
Wichtig: Sie benötigen auch hier eine Spendenbescheinigung und die Partei muss in Deutschland ansässig und offiziell anerkannt sein (zum Beispiel durch die Teilnahme an Wahlen).
Zusammengefasst: Spenden an politische Parteien bringen einen direkten Abzug von der Steuerschuld und können einen zusätzlichen Sonderausgaben-Vorteil bieten. Sie lohnen sich also besonders, wenn Sie aktiv politisches Engagement fördern möchten.
Fazit: Gutes tun und Steuern sparen
Spenden in der Weihnachtszeit sind nicht nur eine Gelegenheit, anderen zu helfen, sondern bieten auch steuerliche Vorteile. Ob an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien – mit den richtigen Nachweisen und guter Planung lassen sich Spenden unkompliziert von der Steuer absetzen.
Denken Sie daran, Ihre Spenden rechtzeitig zu tätigen und alle Nachweise zu sammeln, damit Sie in Ihrer nächsten Steuererklärung optimal profitieren können. So wirkt Ihre Hilfe doppelt – für die Gesellschaft und für Ihre Steuerlast!